Seit dem 22. November gilt in Österreich erneut ein Bundesweiter Lockdown. Wenn Sie einen Umzug im Lockdown geplant haben, sollten Sie sich daher im Vorfeld über die Lage informieren. In diesem Artikel finden Sie Antworten auf die meistgestellten Fragen zum Thema Umzug und Corona, sowie alle notwendigen Informationen für Ihren Umzug im Lockdown.
Hinweis: Aufgrund der sich ständig verändernden Lage können wir nicht garantieren, dass die Informationen in diesem Artikel vollständig sind. Wir empfehlen Ihnen, sich auf die offizielle Website des Auswärtigen Amtes zu informieren, um die neuesten Informationen über die Covid-19-Pandemie zu erhalten.
Einen verschärften Lockdown wurde im April wieder eingeführt. Generell dürfen Umzugsunternehmen noch Umzüge durchführen. Dabei sollten Sie jedoch damit rechnen, dass es zu Verzögerungen durch einzuhaltende Schutzmaßnahmen kommen kann. Durch viele Einschränkungen in verschiedenen Bereichen stellt sich die Frage, ob Umzüge durchgeführt werden dürfen oder nicht.
Da sich die Situation im Moment noch laufend ändern kann, gibt es hierfür leider keine einheitliche Lösung. Trotzdem nehmen die meisten internationalen Umzugsfirmen weiterhin Umzugsanfragen für Umzüge in den Sommermonaten entgegen.
Bei internationalen Umzügen ist die Vorlage entsprechender Papiere (Wohnsitznachweis, Abmeldebescheinigung) in den jeweiligen Ländern notwendig. Unter Umständen wird es leichter, Ihr Umzugsgut über die Grenze transportieren zu lassen, als selbst einzureisen – informieren Sie sich deshalb über geschlossene Grenzposten und rechnen Sie verstärkt mit Kontrollen und Wartezeiten. Halten Sie außerdem die vorgeschriebenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen ein.
Da sich Österreich seit dem 22. November im Lockdown befindet und eine Ausgangsperre auch tagsüber gilt, ist es im Moment nicht ratsam in Eigenregie umzuziehen. Falls Sie sich doch dazu entscheiden, sollten Sie unbedingt darauf achten, in geschlossenen Räumen FFP2-Masken zu tragen und den Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten.
Hinweis: Auf der Corona-Ampel- Karte können Sie die Risikoeinschätzung für Österreich sehen und bekommen einen Überblick über die aktuellen Maßnahmen.
Laut Sozialministerium fällt ein Umzug in die Kategorie „Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse“, weshalb Übersiedlungen in Österreich trotz Ausgangsbeschränkung noch erlaubt sind. Wenn Ihr Umzug trotzdem nicht stattfinden kann, versuchen Umzugsunternehmen Ihnen wahrscheinlich alternative Termine für Ihren Umzug vorzuschlagen.
Da jedoch niemand weiß, wie sich die Lage in den kommenden Wochen und Monaten entwickeln wird, ist es für Umzugsfirmen auch schwierig, die ultimativ richtige Lösung zu finden. Um genauere Informationen zu erhalten, kontaktieren Sie die einzelnen Umzugsfirmen.
Sollten Sie sich dafür entscheiden, Ihren Umzug aufgrund der Corona-Krise zu verschieben, wird Ihnen höchstwahrscheinlich die Option eines alternativen Datums für Ihren Umzug angeboten. Wenn Sie Ihren Umzug trotzdem komplett absagen wollen, sollten Sie die AGB der jeweiligen Umzugsfirma beachten. Dort finden Sie weitere Details zu den Stornierungsbedingungen und eventuell anfallenden Kosten.
Wenn der Umzug aber seitens des Umzugsunternehmens abgesagt wird, bekommen Sie bei Nichterbringung der Leistung normalerweise Ihre Vorauszahlung zurückerstattet. Lesen Sie hierfür noch einmal die AGB der Umzugsfirma oder kontaktieren Sie diese am besten telefonisch oder per Email, um detailliertere Auskunft zu erhalten.
Wenn sich jemand in Ihrem Haushalt unwohl fühlt oder erste Anzeichen von Covid-19 aufweist, empfehlen wir Ihnen den Umzug sofort abzusagen. Sollte Ihr Umzug wie geplant stattfinden, gilt es unbedingt einige Hygienemaßnahmen zu beachten:
Letzte Aktualisierung: 23.11.2021