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Ummelden beim Umzug

Leitfaden zur Adressänderung

Ein wichtiger Schritt auf der Umzugs-Checkliste ist die Adressänderung. Hier erhalten Sie eine praktische Übersicht aller Ämter und Dientleister, bei denen Sie sich bei einem Umzug ummelden sollten.

Hauptwohnsitz nach Umzug ummelden

Müssen Sie sich nach dem Umzug ummelden?

In Österreich besteht, wie in vielen anderen europäischen Ländern, eine Meldepflicht. Das heißt, dass die Behörden schnellstmöglich darüber informiert werden müssen, wenn Sie Ihren Wohnsitz wechseln. Wer gegen das Meldegesetz verstößt, riskiert eine Strafe von bis zu 762 Euro!

Wo können Sie Ihren neuen Wohnsitz anmelden?

Die offizielle Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes erfolgt bei der zuständigen Meldebehörde. Das ist entweder das Gemeindeamt oder in Statutarstädten der Magistrat. Wenn Ihr neuer Hauptwohnsitz in Wien liegt, müssen Sie sich an das Magistratische Bezirksamt wenden.

Wie funktioniert die Adressänderung bei der Meldebehörde?

Innerhalb von 3 Tagen vor und 3 Tagen nach dem Umzug sollten Sie einen Termin bei der Meldebehörde wahrnehmen, um sich umzumelden. Dazu benötigen Sie das ausgefüllte Antragsformular, welches Sie für jede anzumeldende Person Ihrer Familie mitbringen sollten. Außerdem werden diese Unterlagen bei der Anmeldung benötigt:

  • Urkunden, die den Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Staatsbürgerschaft bestätigen (z.B. Pass oder Geburtsurkunde)
  • Eventuelle Nachweise über akademische Titel
  • Reisepass, wenn Sie kein österreichischer Staatsbürger sind

Sie können die Ummeldung sowohl persönlich als auch postalisch durchführen. Es besteht allerdings ein Risiko, dass Dokumente auf dem Postweg verloren gehen könnten! Stattdessen können Sie auch die Anmeldung online mit Hilfe des Digitalen Amtsservice erledigen, wofür Sie nur Ihre Handy-Signatur benötigen.

Adressänderung mitteilen

Müssen Sie Ihren alten Wohnsitz abmelden?

Wenn Sie einen neuen Hauptwohnsitz anmelden, kann die Meldebehörde gleichzeitig auch Ihren alten Wohnsitz abmelden. Es ist also nicht nötig, für die Abmeldung einen separaten Termin beim vorherigen Meldeamt wahrzunehmen.

Hinweis: Wenn Sie einen Nebenwohnsitz aufgeben wollen und Ihr Hauptwohnsitz unverändert bleibt oder wenn Sie ins Ausland ziehen, müssen Sie eine Abmeldung bei der zuständigen Meldebehörde vornehmen.

Was kostet eine Ummeldung?

Die An-, Ab- und Ummeldung beim Meldeamt, egal ob persönlich oder online, ist kostenlos. Nur wenn Sie Ihre Dokumente per Post versenden, müssen Sie für die anfallenden Portokosten selber aufkommen. Auch für die erneute Ausstellung der Meldebestätigung fallen Bearbeitungsgebühren an, also bewahren Sie diese gut auf.

Wen müssen Sie noch über Ihre Adressänderung informieren?

Adressänderungen vor dem Umzug

Manche Dienstleister sollten Sie schon einige Wochen vor dem Umzug kontaktieren, um eine Ummeldung vorzunehmen. So gehen Sie sicher, dass mit dem Einzug in der neuen Wohnung alles funktioniert. Am wichtigsten sind die folgenden Unternehmen:

  • Strom- und Gasanbieter: Alle Infos erhalten Sie in unserem praktischen Wechsel-Guide.
  • Telekommunikationsanbieter: Meistens können Sie den Vertrag in der neuen Wohnung fortführen. A1-Kunden können zum Beispiel den A1-Umzugsservice benutzen.
  • Haushaltsversicherung: Melden Sie den Umzug an, damit Ihr Eigentum ohne Unterbrechung versichert ist. Im Normalfall läuft der Versicherungsschutz nach dem Umzug weiter, aber prüfen Sie besser die Versicherungsbedingungen.

Tipp: Um kurz nach dem Umzug wichtige Briefe nicht zu versäumen, können Sie den Nachsendeservice der Post einrichten. Damit werden alle Briefe an Ihre neue Adresse weitergeleitet und Sie können in Ruhe alle weiteren Adressänderungen vornehmen.

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Adressänderungen nach dem Umzug

Im neuen Zuhause angekommen, sind leider noch einige Dinge zu erledigen. Dazu gehört auch die Adressänderung bei vielen weiteren Ämtern und Dienstleistern:

  • Arbeitgeber oder AMS: Wenn Sie zur Zeit Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, haben Sie für die Ummeldung bei der zuständigen Arbeitsmarktservice (AMS) Geschäftsstelle 7 Tage Zeit.
  • Krankenversicherung: Die Informationen werden vom Arbeitgeber weitergeleitet. Bei privaten Zusatzversicherungen sollten Sie die Adressänderung zeitnah bekanntgeben.
  • KfZ-Zulassungsstelle: Ob Sie Ihr Auto ummelden müssen, hängt davon ab , wo sich das neue Zuhause befindet:
    • Gleichbleibende Behördenabkürzung: Es muss nichts unternommen werden, die Zulassungspapiere sind weiterhin gültig.
    • Neue Behördenabkürzung, gleiche Behörde: Sie müssen die Änderung des Wohnsitzes der Zulassungsbehörde mitteilen.
    • Neue Behördenabkürzung, neue zuständige Behörde: Es muss eine Abmeldung und neue Anmeldung des KfZ im neuen Bezirk vorgenommen werden.
  • GIS (Gebühren Info Service): Die Adressänderung kann online vorgenommen werden.
  • Banken und Kreditkartenunternehmen
  • Finanzamt: Wenn sich das zuständige Finanzamt ändert, sollten Sie Ihr altes Finanzamt über den Wohnortwechsel informieren. Die Bekanntgabe der Adressänderung beim Finanzamt ist nicht fristgebunden, sollte aber dennoch zeitnah erfolgen.
  • Schule/ Kindergarten Ihrer Kinder
  • Glaubensgemeinschaften (z.B. Kirchenbeitragsstelle)
  • Mobilfunkanbieter
  • Jahreskarten für Zug und Bus
  • Abo-Anbieter für Zeitungen
  • Vereine (Jagdkarte, Fischereikarte, Alpenverein, etc.)
  • Versandhändler

Umzug ummelden: Adressänderung Schritt für Schritt