Planen Sie bald einen Umzug innerhalb Österreichs? Ein Umzug ist nicht nur herausfordernd und kostet Zeit, sondern kann auch ganz schön kostspielig sein. Glücklicherweise besteht die Möglichkeit in Österreich die entstehenden Umzugskosten von der Steuer abzusetzen. Hier erhalten Sie alles Wissenswertes, einschließlich Tipps zum Umzugskostenpauschale.
Von einem Tapetenwechsel bis hin zur Familiennachwuchs oder neuer Job – Es gibt tausende Gründe dafür, warum Menschen umziehen. Gute Neuigkeiten: Tatsächlich können Sie in manchen Fällen sogar einen Teil der Umzugskosten steuerwirksam geltend machen.
Haben Sie gewusst, dass Sie beim berufsbedingten Umzug die Ausgaben als Werbungskosten rechtsgültig machen können? Dementsprechend sind es Ausgaben, die mit einem lohnsteuerpflichtigen Beruf zusammenhängen. Gründe hier zufolge sind:
Oida, die Nachricht wird immer besser! Auch bei Privatumzügen sind die Umzugskosten absetzbar. Jedoch werden die Kosten nicht als Werbungskosten geltend gemacht, sondern ist unter haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung zu finden.
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen:
Hierbei zählt beispielsweise die hohe Belastung von Krankheit oder Behinderung und wird in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angegeben.
Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege sicher auf, denn nur anhand der Quittungen können Sie einen Teil der Umzugskosten beim Finanzamt steuerlich absetzen. Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, welche Kosten Sie von der Steuer absetzen können. Anhand der folgenden Liste erhalten Sie einen Überblick, was Sie bei Ihrem Umzug in der Steuererklärung angeben dürfen:
Des Weiteren empfiehlt es sich Barauszahlungen zu vermeiden, da Sie mit einem Kontoauszug eher die Transaktionen nachweisen können.
Hinweis: Die Umzugskosten sind nicht steuerwirksam, wenn Sie ein Berufsanfänger sind, die noch bei Ihren Eltern wohnen. Zudem sind die Kosten für den Wegzug aus Österreich auch nicht geltend.
Neben dem allgemeinen Kosten (mit Belegen), gibt es noch die sog. Umzugskostenpauschale, die Sie für bestimmte Kosten (ohne Belege) in Ihre Steuererklärung eintragen können, wie:
Nachfolgend erhalten Sie eine grobe Vorstellung der Umzugskostenpauschale 2020:
Wer? | 01.03.2020 |
Arbeitnehmer | 1.147 € |
Ehe-/ Lebenspartner | 1.089 € |
pro Kind | 574 € |
jede weitere Person | 402 € |
Hinweis: Die Umzugskostenpauschale ändert sich jährlich!
Wenn Sie Hilfe oder Informationen für Ihre Steuererklärung benötigen, dann haben wir folgende Stellen für Sie gefunden:
Damit Sie einen klaren Überblick haben, haben wir Ihnen eine Infografik erstellt:
Das war ganz schön trocken und überfüllt mit Informationen! Daher verstehen wir, wenn Sie keinen klaren Kopf mehr haben und andere Aufgaben leicht übersehen bzw. ins Vergessenheit geraten. Aus diesem Grund haben wir Ihnen sowohl alle wichtigen administrativen als auch organisatorischen Aufgaben in unserer Checkliste für den Umzug zusammengefasst.
Sirelo wünscht Ihnen alles Gute für die Zukunft!